Fahrerflucht und ihre Folgen

Einmal nicht aufgepasst und schon kracht es. Was ist bei einem Unfall zu tun? Anhalten und nach dem Rechten sehen -wer einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht. Bei Sachschäden gibt es zwei Möglichkeiten: Sie benötigen keine Polizei, wenn die Unfallbeteiligten vor Ort Namen und Adressen austauschen, wobei die Identitäten per Lichtbildausweis zu überprüfen sind. Fordern Sie die Polizei an, fällt eine Blaulichtsteuer an. Die Kosten werden im Verschuldensfall des Unfallgegners von dessen Versicherung erstattet. Fehlt ein Ansprechpartner, genügt es keinesfalls, einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen. Melden Sie den Unfall unverzüglich bei der Polizei. Verabsäumen Sie die sofortige Meldung, machen Sie sich strafrechtlich schuldig. Zudem kann auch die Versicherung unter Umständen Ihre Auslagen für Dritte per Regress von Ihnen zurückfordern. Eine Kaskoversicherung zur Abdeckung eigener Schäden sowie eine Rechtsschutzversicherung können ebenfalls leistungsfrei sein. Im schlimmsten Fall verlieren Sie jeden Versicherungsschutz und müssen für alle Kosten aufkommen. Halten Sie wesentliche Umstände des Unfalles fest und notieren Sie die Daten von Zeugen. Füllen Sie vor Ort den Europäischen Unfallbericht aus und lassen Sie diesen unterzeichnen.

Mangelnde Schneeräumung

Haus- und Wohnungsbesitzer müssen sich gerade im Winter auf besondere Instandhaltungs- und Sorgfaltspflichten in Form von Schneeräumung oder Dachsicherung einstellen. Die Eigentümer sind verpflichtet, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr dafür zu sorgen, dass die Gehsteige und Gehwege inkl. Stiegenanlagen frei von Schnee und Glatteis
sind. Gibt es keinen Gehsteig, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern. Ausgenommen sind
unbebaute, land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften. Bei Schnee und Glatteis müssen die Gehwege
auch gestreut werden. Auch Eiszapfen, die von den Dächern Richtung Straße herunter hängen, müssen entfernt werden. Bei Dachlawinen-Gefahr muss das Dach von Schnee befreit oder der Gehsteig vorübergehend gesperrt werden. Kommt der Grundstückseigentümer diesen Verpflichtungen nicht nach, dann haftet er für eventuelle Schäden. Schäden, die durch mangelnde Schneeräumung entstehen, sind in der Haftpflichtversicherung gedeckt.
Achten Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung darauf, ob dieser Versicherungsschutz auch mit im Paket ist. Auch bestehende Polizzen sollten überprüft werden. Ein Versicherungsmakler berät Sie gerne!

Alkohol am Steuer und seine Folgen

Alkohol am Steuer sollte der Vergangenheit angehören. Bei einem Unfall mit Alkoholeinfluss kann es auch
bei der Versicherung zu Problemen kommen. Was passiert, wenn man beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt und im Falle des Unfalles alkoholisiert ist? Für den Schaden des geparkten Autos kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung des alkoholisierten Lenkers auf. Die Alkoholisierung gilt als Obliegenheitsverletzung. Das bedeutet, dass man eine Pflicht im Versicherungsvertrag verletzt hat. In diesem
Fall kann die Versicherung den an den Geschädigten bezahlten Betrag bis zu einer Höhe von 11.000,- Euro
vom alkoholisierten Lenker zurückfordern (Regress). Auch der eigene Schaden beim Auto kann von der KFZ-Kaskoversicherung aufgrund der Alkoholisierung zurückgewiesen werden. Das heißt, der Schaden am eigenen PKW wird nicht durch die Versicherung gedeckt. Ist der Lenker nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer, sondern hat er das Fahrzeug geliehen, dann ist der Schaden durch die Kaskoversicherung gedeckt. Allerdings wird sich auch hier die Versicherung beim alkoholisierten Lenker regressieren.