Alkohol am Steuer und seine Folgen

Alkohol am Steuer sollte der Vergangenheit angehören. Bei einem Unfall mit Alkoholeinfluss kann es auch
bei der Versicherung zu Problemen kommen. Was passiert, wenn man beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt und im Falle des Unfalles alkoholisiert ist? Für den Schaden des geparkten Autos kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung des alkoholisierten Lenkers auf. Die Alkoholisierung gilt als Obliegenheitsverletzung. Das bedeutet, dass man eine Pflicht im Versicherungsvertrag verletzt hat. In diesem
Fall kann die Versicherung den an den Geschädigten bezahlten Betrag bis zu einer Höhe von 11.000,- Euro
vom alkoholisierten Lenker zurückfordern (Regress). Auch der eigene Schaden beim Auto kann von der KFZ-Kaskoversicherung aufgrund der Alkoholisierung zurückgewiesen werden. Das heißt, der Schaden am eigenen PKW wird nicht durch die Versicherung gedeckt. Ist der Lenker nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer, sondern hat er das Fahrzeug geliehen, dann ist der Schaden durch die Kaskoversicherung gedeckt. Allerdings wird sich auch hier die Versicherung beim alkoholisierten Lenker regressieren.

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