Privat- und Sporthaftpflichtversicherung

Schützt Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen aus dem Privat-, Freizeit- und Sportleben.

In Österreich sind Sie zur Wiedergutmachung von Schäden verpflichtet, wenn Sie diese anderen zufügen. Voraussetzung, dass Sie Schadenersatz leisten müssen, ist schuldhaftes Verhalten.

Die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung ist in Österreich ein Teil der Haushaltsversicherung. Für Schäden, die die versicherte Person schuldhaft einem Dritten zufügt wird von dieser Versicherung die Zahlung der Schadenersatzforderung, also die Wiedergutmachung des Schadens, übernommen und zwar bis zur Höhe der dafür vereinbarten Versicherungssumme. Im Rahmen der Privat- und Sporthaftpflichtversicherung ist zudem die Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen beinhaltet. Das bedeutet, dass Sie anwaltliche Hilfe vor Gericht gegenüber dem vermeintlich durch Sie Geschädigten in Anspruch nehmen können.

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind z.B. Schäden:

  • die vorsätzlich herbeigeführt werden,
  • die durch die Verwendung oder Haltung von Luftfahrzeugen, oder Anhängern entstehen (siehe KFZ-Haftpflichtversicherung),
  • die dem Versicherungsnehmer selbst, oder seinen Angehörigen zugefügt werden,
  • und Schäden an Sachen, die der Versicherungsnehmer, oder die versicherten Personen entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen hat, oder durch ihre Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen.

Missgeschicke beim Sport oder in der Freizeit haben oftmals erhebliche Schadenersatzansprüche gegenüber Ihnen zur Folge. Damit ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche für Sie abgewehrt und gerechtfertigte Schadenszahlungen übernommen werden, ist die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung unerlässlich.

Bei den Basisversicherungsprodukten ist der Geltungsbereich der Privat- und Sporthaftpflichtversicherung auf Europa und außereuropäische Mittelmeeranrainerstaaten beschränkt. Dieser kann allerdings in den meisten Fällen auf einen weltweiten Versicherungsschutz erweitert werden.

Der Kreis der versicherten Personen umfasst den Versicherungsnehmer, dessen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner, seine Kinder zumindest bis zur Volljährigkeit und solange sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Außerdem sind Personen, die für den Versicherungsnehmer aus einem Arbeitsvertrag, oder gefälligkeitshalber häusliche Arbeiten verrichten. Üblicherweise kann der Versicherungsschutz auch für Kinder beantragt werden, die in Ausbildung sind, in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und über kein eigenes Einkommen verfügen. Diese Erweiterung ist bei den meisten Versicherungsunternehmen bis zur Erreichung des 25 oder 27 Lebensjahres möglich.

Auch bei der Privat- und Sporthaftpflichtversicherung können Sie bei Vertragsabschluss aus einer Vielzahl an Deckungserweiterungen aussuchen und diese in Ihren Versicherungsvertrag einschließen.
Zu diesen Deckungserweiterungen zählen beispielsweise die Streichung des Verwandtenausschlusses, die Inkludierung von Tätigkeitsschäden in den Versicherungsvertrag und vieles mehr.

Durch langjährige Erfahrung in der Schadensabwicklung hat Infinco Deckungserweiterungen zu oftmals entdeckten Deckungslücken entwickelt und mit einigen Versicherungsunternehmen Vereinbarungen getroffen, die genau diese Deckungslücken schließen. Somit kann für Sie und Ihre Familie umfassender Versicherungsschutz angeboten werden.

Zusätzlich profitieren Sie durch unsere Mitgliedschaft in der IGV Austria, der größten Maklervereinigung Österreichs, von Sondervereinbarungen mit Versicherungsunternehmen, sowie von Deckungserweiterungen und Verbesserungen gegenüber herkömmlichen Versicherungsprodukten.

Infinco betreut Sie und Ihre Familie vom Versicherungsangebot, der Antragstellung bis hin zur Schadensabwicklung.