Reiseversicherung
Bietet Absicherung gegen Gefahren von und während Reisen.
Auch im Urlaub sollten Sie gegen bestimmte Risiken abgesichert sein. Die Reiseversicherung besteht aus verschiedenen Versicherungssparten. Bei den meisten Versicherungsprodukten können Sie sich den gewünschten Versicherungsschutz individuell zusammenstellen.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit aus folgenden Produkten auszuwählen: Reise-Unfallversicherung, Reise-Krankenversicherung, Reise-Haftpflichtversicherung, Reisegepäckversicherung und Stornoversicherung.
Durch den Besitz einer Kreditkarte, oder die Mitgliedschaft eines Automobilklubs, können bereits Teilbereiche der Reiseversicherung abgesichert sein. Damit Sie Versicherungsschutz durch Kreditkarten, oder Automobilklubmitgliedschaft erhalten müssen häufig gewisse Kriterien erfüllt werden, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz. Zu diesen Kriterien kann zählen, dass die Reise mit der Kreditkarte gebucht und bezahlt werden muss, oder dass die Kreditkarte innerhalb der letzten drei Monate benutzt wurde.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen und über einen umfassenden Reise-Versicherungsschutz verfügen wollen, dann ist eine Reiseversicherung für Sie optimal.
„Verspätete Gepäcksausfolgung am Reiseziel, Diebstähle und Krankheiten während des wohlverdienten und lange erwarteten Urlaubs zehren am Nervenkostüm. Reiseversicherungen können zur Linderung der nervlichen und finanziellen Belastungen verhelfen.“
Versicherungsschutz genießen die im Versicherungsvertrag genannten Personen.
Der Geltungsbereich der Reiseversicherung kann unterschiedlich gestaltet werden. Es können z.B. Reisen innerhalb von Europa im geographischen Sinn, inklusive der Mittelmeeranrainerstaaten, Jordanien und die Kanarischen Inseln, sowie Madeira versichert werden. Es besteht auch die Möglichkeit Reisen weltweit zu versichern.
Reise-Unfallversicherung: Die Reiseunfallversicherung ersetzt finanzielle Nachteile nach einem Unfall während einer Reise. Eine Leistung erfolgt bei körperlicher Schädigung, dauernder Invalidität, für den Ersatz der Bergungs- und Rückholkosten und für den Todesfall.
Reise-Krankenversicherung: Diese Versicherung übernimmt die Kosten der im Ausland für ambulante ärztliche Behandlungen, ärztlich verordnete Heilmittel, stationäre Heilbehandlungen in einem Krankenhaus, Transport in das nächstgelegene Krankenhaus, den Rücktransport nach Österreich. Es werden die Kosten übernommen, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden. Bei Krankenhausaufenthalten im Ausland gewährt der Versicherer Kostengarantie und übernimmt Kostenvorschüsse. Für Auslandsreisen außerhalb der EU, oder in Länder die kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich haben, ist dieser Baustein der wichtigste und auf jeden Fall ratsam.
Reise-Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz wird hier für Schadenersatzverpflichtungen des Versicherten gewährt, die aus den Gefahren des täglichen Lebens erwachsen und dem Versicherten als Privatperson während einer Reise verursacht werden. Wenn Sie bereits über eine Privat- und Sporthaftpflichtversicherung verfügen, ist dieser Baustein nicht notwendig.
Reisegepäckversicherung: Versicherungsfall ist die Beschädigung, Vernichtung und das Abhandenkommen sämtlicher Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die auf Reisen üblicherweise mitgenommen werden (hier empfiehlt es sich gegebenenfalls Ausnahmen zu beachten). Übernommen werden notwendige Ausgaben für erforderliche Ersatzgegenstände aufgrund verspäteter Gepäcksausfolgung am Reiseziel, amtliche Gebühren für die Wiederbeschaffung von Dokumenten etc. Die jeweilige Versicherungssumme und -Deckung ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Stornoversicherung: Durch die Stornoversicherung werden für Reisen die bereits gebucht wurden, aber nicht angetreten werden können, die entsprechenden Stornogebühren übernommen. Diese Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen, wie Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen übernommen. Die Versicherung muss in den meisten Fällen bereits vor der Buchung der Reise abgeschlossen worden sein.
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